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Die Stunde des Strafrechts
In einer Zeit, in der es um Leben und Tod geht, scheint endlich die Stunde des Strafrechts gekommen zu sein. Natürlich könnte man sich auch die soziale Frage stellen, wer derzeit in besonderer Weise um seine Gesundheit zu fürchten hat und wie sich die Gesellschaft nach der Krise weiter auseinanderdividiert haben wird (vgl. auch den Newsletter u. V. ). Aber schöner ist doch allemal das dogmatische Glasperlenspiel, ohne Ahnung von den Abläufen in einem Krankenhaus bzw. jenseits der faktischen Relevanz über die Triage zu philosophieren oder zu überlegen, ob der Export von Impfstoff nicht den Vorwurf eines Totschlags durch Unterlassen begründe (wir berichteten). Wie steht es mit den 30.000 Toten, die laut Melanie Brinkmann allein wegen der im Herbst von den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten verweigerten Kita- und Schulschließungen zu beklagen gewesen sind? Geht da nicht was?
Selbst die ansonsten eher ein Schattendasein fristende Norm der veruntreuenden Unterschlagung erlebt eine Renaissance. Könnte man sie nicht dazu heranziehen, um der Priorisierung beim Impfen endlich strafrechtlichen Glanz zu verleihen?
https://strafrecht-online.org/sz-unterschlagung
Wie steht es schließlich mit der Heerschar von Schmarotzern, die nach den mit der Scholz-Bazooka abgeworfenen Rettungsfallschirmen greifen, ohne hierzu legitimiert zu sein? Ist das endlich der Durchbruch des Subventionsbetrugs, der als zentrale Strafvorschrift des ersten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vor einem knappen halben Jahrhundert eingeführt wurde, aber seitdem nur an Umfang zugenommen hat, ohne jemals praktische Relevanz erlangt zu haben? So finden wir in der Polizeilichen Kriminalstatistik von 2019 gerade einmal 318 Verdachtsfälle.
Nein, es ist nicht die Stunde des Strafrechts und schon gar nicht diejenige des Strafvollzugs. Während sich die Apologeten vom Strafrecht den Schutz von Rechtsgütern versprechen, charakterisieren es die Kritiker als Instrument der Herrschaftsstabilisierung. In dieser Krise aber sind die Herrschenden mächtiger denn je, nur Rechtsgüter schützen können sie nicht. Das ist irgendwie unglücklich und nicht mit dem billigen Argument abzutun, das Virus kümmere sich eben nicht um Verbote. Wir dürfen daran erinnern, dass es entgegen Melanie Brinkmann und Karl Lauterbach neben den Rechtsgütern „Leben und Gesundheit“ durchaus noch weitere gibt.
Nur das Strafrecht sollte schweigen. Es ist nicht dazu in der Lage, den Herrschenden in komplexen Abwägungsprozessen Grenzen zu setzen (dies an die Adresse derer aus dem Strafrecht, die nun Politik spielen und beispielsweise den Impfnationalismus befördern wollen). Und käme das Strafrecht einmal bei Verstößen zum Einsatz, wäre den Verlierern der Krise nicht geholfen.