Dieser Vortrag ist Teil der Tacheles-Reihe, die die Humanistische Union gemeinsam mit dem Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (akj) und uns, dem Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht, organisiert.
Big Data bei Polizei und Verfassungsschutz: Vortrag zur erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen das Hamburgische Polizeigesetz
Referentin
Britta Eder
Veranstaltungsbeschreibung
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2023 ist klar: Das Hamburgische Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei ist, soweit es die automatisierte Datenanalyse betrifft, verfassungswidrig und damit nichtig, da es gegen das grundgesetzlich garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt. Dieser Erfolg steht am Ende eines Verfahrens, das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte in Zusammenarbeit mit der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union, der Humanistischen Union Hamburg, den Kritischen Jurastudierenden Hamburg und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen angestoßen wurde.
Aus Sicht der Sicherheitsbehörden bringen automatisierte Persönlichkeitsprofile, die mithilfe von Big Data erstellt werden, die Polizei ins 21. Jahrhundert: Sie sollen Verbindungen und Zusammenhänge offenlegen, die für Beamt*innen wohl kaum jemals analog erkennbar wären. Mit dieser Motivation haben Hamburg und Hessen ihre Polizeigesetze entsprechend geändert und schwammige Ermächtigungsnormen für entsprechende Eingriffe aufgenommen. Dabei wurden allerdings grundrechtliche Bindungen außer Acht gelassen.
Nach der angegriffenen Ermächtigungsgrundlage § 49 HamPolDVG war beispielsweise völlig unklar, welche Daten aus welchen Quellen überhaupt in die Software eingespeist werden können und welche Konsequenzen etwaiger „Beifang“ für Betroffene hatte, also die Erfassung solcher Personen, die zwar selbst nicht als gefährlich gelten, vom System aber aufgrund gewisser Übereinstimmungen ebenfalls als Treffer von der Software aufgrund bestimmter Verbindungen ausgeworfen werden. Unklar war auch, für welche Zwecke genau die fragliche Software eingesetzt werden durfte und wie lange die Profile gespeichert werden sollten.
Während Hamburg lediglich rechtliche Fakten schaffte, hatte das Land Hessen – gestützt auf die dort ebenfalls neu eingeführte Ermächtigungsgrundlage – bereits Software des US-Softwarekonzerns Palantir verwendet. Das Bundesverfassungsgericht hat in dem gemeinsamen Verfahren sowohl die hessische, als auch die hamburgische Norm für verfassungswidrig erklärt.
Die Hamburger Rechtsanwältin Britta Eder war Beschwerdeführerin im Hamburger Verfahren (Az. 1 BvR 2634/20) und erläutert dem Tacheles-Publikum die Umstände und Herausforderungen des Verfahrens.
Aufzeichnung
Der Vortrag wurde von uns aufgezeichnet.
Sie können ihn sich hier noch einmal ansehen.
Fragen und Anmerkungen: