Zum Abschluss der AG haben wir uns heute noch mit der Beteiligung beschäftigt.
Wir haben gesehen, dass der Gesetzgeber sich für ein sog. "dualistisches Beteiligungssystem" (vgl. § 28 II StGB) entschieden hat. Es ist folglich zwischen Täterschaft und Teilnahme zu unterscheiden. Mit Blick auf die Teilnahme haben wir dabei auch den Begriff der "limitierten Akzessorietät" kennengelernt.
Schließlich haben wir noch einen Blick nach vorne auf die anstehende Hausarbeit geworfen. Für diese wünsche ich Euch viel Erfolg und gutes Durchhalten. Genießt trotz allem die vorlesungsfreie Zeit und erholt euch gut.
Ich habe die gemeinsame Reise wirklich sehr genossen und habe mich stets auf die AG-Stunden mit euch gefreut. Vielleicht sieht man den/die eine/n oder andere/n ja mal wieder. Ich würde mich auf jeden Fall freuen.
Fragen und Anmerkungen: