In der neunten Stunde, die den gemeinsamen Auftakt in das Jahr 2025 darstellte, haben wir uns mit der actio libera in causa (alic) beschäftigt. Insbesondere die Unterschiede zwischen Schuldausnahme-, Ausdehnungs- und Tatbestandsmodell sind uns nun geläufig. Nicht vergessen dürfen wir außerdem die Unvereinbarkeitslehre. Im Fall haben wir gesehen, dass das Vorliegen eines sog. Doppelvorsatzes essentiell ist und dass wir im Obersatz immer exakt klar machen müssen, auf welche Tathandlung wir abstellen. Außerdem haben wir uns gefragt, ob die Konstruktion einer fahrlässigen alic erforderlich ist.
Im Rahmen der Prüfung von § 323a StGB haben wir uns schließlich auch noch die Objektive Bedingung der Strafbarkeit angeschaut.
Fragen und Anmerkungen: