Kurze Erinnerung: Am 17.01.2025 findet keine AG, sondern die Probeklausur im HS 1010 von 08:00 - 10:00 Uhr statt.
In der neunten Stunde haben wir uns nach einer kurzen Wiederholungseinheit dem
Versuch gewidmet. Wir haben uns die Besonderheiten des Prüfungsschemas, konkret die Vorprüfung und den Tatbestand, der hier aus dem Tatentschluss und dem unmittelbaren Ansetzen nach § 22 StGB besteht, angesehen und uns überlegt, wann genau
unmittelbares Ansetzen vorliegt. Außerdem haben wir gelernt, dass nach der Schuld noch der
Rücktritt nach § 24 StGB als besonderer persönlicher Strafaufhebungsgrund zu prüfen ist und dass die Anforderungen an die Rücktrittsleistung sich danach richten, ob ein
beendeter oder unbeendeter Versuch vorliegt. Entscheidend bei Beurteilung des Fehlschlags war die Frage, wie im Rahmen des Rücktritts mit einem
mehraktigen Geschehen umzugehen ist. Wir wissen nun zudem, dass das Vorliegen der Freiwilligkeit davon abhängt, ob autonome und heteronome Beweggründe vorliegen.
Fragen und Anmerkungen: