In der achten Stunde haben wir uns mit der actio libera in causa (alic) beschäftigt. Insbesondere die Unterschiede zwischen Schuldausnahme-, Ausdehnungs- und Tatbestandsmodell sind uns nun geläufig. Nicht vergessen dürfen wir außerdem die Unvereinbarkeitslehre. Im Fall haben wir gesehen, dass das Vorliegen eines sog. Doppelvorsatzes essentiell ist und dass wir im Obersatz immer exakt klar machen müssen, auf welche Tathandlung wir abstellen. Außerdem haben wir uns gefragt, ob die Konstruktion einer fahrlässigen alic erforderlich ist.
Die Voraussetzungen einer Entschuldigung gem. § 35 I haben wir uns gemeinsam erarbeitet. Besonders relevant war hierbei die Frage, wie die Herbeiführung der Notstandslage beschaffen sein muss.
Im neuen Jahr schauen wir uns dann noch einmal Fall 7 und den Erlaubnistatumstandsirrtum an. Bis dahin eine schöne Zeit!
Fragen und Anmerkungen: