Rückblick auf die sechste Stunde ...
Die interaktive Stunde mit Inputreferaten und anschließenden Diskussionen über das Sexualstrafrecht liegt hinter uns.
RH leitete sie mit Ausführungen zur empirischen Überprüfung der Strafzwecke und einem Überblick über die Entwicklung des Sexualstrafrechts ein, das in der Vergangenheit erhebliche Untiefen aufwies, aber auch heute noch reformbedürftig erscheint.
Aber in welche Richtung? Dies wurde durch drei engagierte Inputreferate aus dem Kreise der Teilnehmenden vorbereitet und etliche Abstimmungen flankiert.
Diese sowie die Diskussionen zeigten uns eindringlich, dass es keine auf der Hand liegende Lösungsmodelle gibt.
Umso wichtiger erschien RH das Format der heutigen Stunde.
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