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Übersicht zum Versuch erfolgsqualifizierter Delikte

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### Tags Übersicht; Versuch; erfolgsqualifizierte Delikte; erfolgsqualifizierter Versuch; Versuch der Erfolgsqualifikation; § 11; § 18 ### Problemaufriss Das echte erfolgsqualifizierte Delikt setzt sich aus einem vorsätzlichen Delikt und einem fahrlässigen Delikt zusammen und wird daher auch als „Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination“ bezeichnet. (<em>Kühl</em> Strafrecht AT, 8. Auflage 2017, § 17a Rn. 2\*)\* Da der Versuch von Fahrlässigkeitsdelikten mangels notwendigen Tatentschlusses nicht möglich ist, stellt sich die Frage, ob erfolgsqualifizierte Delikte versucht werden können. [§ 11 II](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__11.html) legt fest, dass erfolgsqualifizierte Delikte im Gesamten als **Vorsatzdelikte** einzuordnen sind. Ein Versuch erscheint daher grundsätzlich möglich. Dabei sind zwei Konstellationen zu unterscheiden: Der erfolgsqualifizierte Versuch und der Versuch der Erfolgsqualifikation. (<em>Wessels/ Beulke/Satzger</em> Strafrecht AT, 51. Auflage 2021, § 17 Rn. 997) ### Problembehandlung **I. Der erfolgsqualifizierte Versuch:**  Beim erfolgsqualifizierten Versuch wurde das Grunddelikt nur versucht, die Erfolgsqualifikation jedoch (zumindest fahrlässig) herbeigeführt. <em>Beispiel: T wollte O mit einer Pistole bedrohen, um ihr dann ihre Handtasche zu entreißen. Dabei löste sich aus Fahrlässigkeit ein Schuss, der zum Tod der O führte. T flüchtete, ohne die Handtasche mitzunehmen. Hier wurde das Grunddelikt [(§ 249 I](https://dejure.org/gesetze/StGB/249.html)) nur versucht, die Todesfolge aus [§ 251](https://dejure.org/gesetze/StGB/251.html) jedoch vollendet.</em> Die **Strafbarkeit** des erfolgsqualifizierten Versuchs ist [umstritten](../erfolgsqualifiziert/). **II. Der Versuch der Erfolgsqualifikation:**  Beim Versuch der Erfolgsqualifikation ist die schwere Folge nicht eingetreten. Es sind zwei Konstellationen zu unterscheiden: 1. Bei der ersten Konstellation wurde das Grunddelikt vollendet, die vom Täter aber zumindest billigend in Kauf genommene schwere Folge ist nicht eingetreten. <em>Beispiel: T wollte O mit einer Glasflasche ins Gesicht schlagen und nahm dabei billigend in Kauf, dass O auf einem Auge blind werde. Gerade als T ausholt, kann O den Schlag abwehren, sodass T nur seine Schulter trifft. Das Grunddelikt ([§ 223 I](https://dejure.org/gesetze/StGB/223.html)) wurde vollendet, die schwere Folge ([§ 226 I Nr. 1 Alt. 1](https://dejure.org/gesetze/StGB/226.html)) jedoch nur versucht.</em> 2.In der zweiten Konstellation bleibt auch das Grunddelikt im Versuchsstadium stecken, die zumindest billigend in Kauf genommene schwere Folge ist auch hier wieder ausgeblieben. <em>Beispiel: T wollte O mit einer Glasflasche ins Gesicht schlagen und nahm dabei billigend in Kauf, dass O auf einem Auge blind werde. Gerade als T ausholt, kann O den Schlag abwehren. Sowohl das Grunddelikt ([§ 223 I](https://dejure.org/gesetze/StGB/223.html)) als auch die schwere Folge ([§ 226 I Nr. 1 Alt. 1](https://dejure.org/gesetze/StGB/226.html)) wurden nur versucht.</em> <br> <br> Ein Versuch der Erfolgsqualifikation ist nur dann <strong>strafbar</strong>, wenn zumindest bedingter Vorsatz bzgl. der schweren Folge besteht. Aus der Formulierung „wenigstens“ fahrlässig in [§ 18](https://dejure.org/gesetze/StGB/18.html) folgt, dass die schwere Folge erst Recht auch vorsätzlich herbeigeführt werden kann. Liegt nur Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit bzgl. der schweren Folge vor, scheidet ein Versuch aus. (zum Ganzen: *Kühl,* Strafrecht AT,§ 17a Rn. 33) Ob ein Versuch der Erfolgsqualifikation strafbar ist, wenn im Falle der zweiten Konstellation der Versuch des Grunddelikts selbst nicht strafbar ist, ist [umstritten](../strafbarkeit-grunddelikt/).

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