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Teilnahmefähige Haupttat bei Erlaubnistatumstandsirrtum des Haupttäters

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<h3>Tags</h3> <p>Anstiftung; Irrtum; Erlaubnistatumstandsirrtum;&nbsp;teilnahmef&auml;hige Haupttat; rechtswidrig; Schuldtheorie</p> <h3>Problemaufriss</h3> <p>Ohne das Vorliegen einer vors&auml;tzlichen rechtswidrigen (Haupt-)Tat scheidet eine strafbare Anstiftung auf Grund des Grundsatzes der limitierten Akzessoriet&auml;t aus. Dies f&uuml;hrt dazu, dass sich der Streit um die Rechtsfolgen eines Erlaubnistatumstandsirrtums im Falle eines in diesem Irrtum handelnden Hauptt&auml;ters auch auf die Teilnahmef&auml;higkeit der Haupttat auswirkt.</p> <h3>Problembehandlung</h3> <p>Er&ouml;rtern Sie die Behandlung der Problematik nach folgendem Schema:</p> <p><strong>Ansicht 1:</strong></p> <p><strong>Kritik:</strong></p> <p><strong>Ansicht 2:</strong></p> <p><strong>Kritik:</strong></p> <p>etc.</p> <p>&nbsp;</p> <p><a title="LINK" href="../../../../../pratomoadhechristanto/at/rw/notstand/hoheitstraeger/" target="_blank" rel="noopener">LINK</a></p>

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