§ 249 Raub
Kann nach der Rechtsprechung auch Gewalt zur Wegnahme angewandt werden, wenn der Täter das Opfer zunächst zu anderen Zwecken gefesselt hat und ihm erst danach unter Ausnutzung der Fesselung eine Sache wegnimmt?
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Frage 1 von 2
Teilnahme
Täterschaft
Unterlassen
Fahrlässigkeit
Versuch
Irrtümer
Schuld
Rechtswidrigkeit
Tatbestand
Grundlagen
§ 185 Beleidigung
§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung
§ 239a Erpresserischer Menschenraub
§ 223 Körperverletzung
§ 249 Raub
§ 226 Schwere Körperverletzung
§ 265a Erschleichen von Leistungen
§ 239 Freiheitsberaubung
§ 259 Hehlerei
§ 252 Räuberischer Diebstahl
§ 263a Computerbetrug
§§ 211, 212 Totschlag und Mord
§ 224 Gefährliche Körperverletzung
§ 240 Nötigung
§ 263 Betrug
§ 186 Üble Nachrede
§ 227 Körperverletzung mit Todesfolge
§ 267 Urkundenfälschung
§ 274 Urkundenunterdrückung
§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
§ 257 Begünstigung
§ 244 Diebstahl mit Waffen usw.