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§ 186 Üble Nachrede

Was ist der Unterschied zwischen § 187 (Verleumdung) und § 186?




Super! Deine Antwort ist richtig.

Leider falsch.

A) Im Fall des § 187 muss der Täter die Wahrheit positiv gekannt haben.

B) Der Tatsachenbegriff des § 187 ist weiter, er erfasst auch kreditgefährdende Tatsachen.

C) Die Kundgabeformen stimmen überein.

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Frage 1 von 2

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Teilnahme Täterschaft Unterlassen Fahrlässigkeit Versuch Irrtümer Schuld Rechtswidrigkeit Tatbestand Grundlagen
§ 185 Beleidigung § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 323c Unterlassene Hilfeleistung § 239a Erpresserischer Menschenraub § 223 Körperverletzung § 249 Raub § 226 Schwere Körperverletzung § 265a Erschleichen von Leistungen § 239 Freiheitsberaubung § 259 Hehlerei § 252 Räuberischer Diebstahl § 263a Computerbetrug §§ 211, 212 Totschlag und Mord § 224 Gefährliche Körperverletzung § 240 Nötigung § 263 Betrug § 186 Üble Nachrede § 227 Körperverletzung mit Todesfolge § 267 Urkundenfälschung § 274 Urkundenunterdrückung § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr § 257 Begünstigung § 244 Diebstahl mit Waffen usw.
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