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Fahrlässigkeit

Was ist die „Fahrlässigkeit“?




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Nach heute h.M. wird ein zweiteiliger Fahrlässigkeitsbegriff vertreten. Danach gibt es eine objektive Komponente im Tatbestand (Verhalten) und eine individuelle Komponente der Fahrlässigkeit, die Teil der Schuld ist.

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Frage 1 von 11

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Grundlagen Fahrlässigkeit Irrtümer Rechtswidrigkeit Schuld Täterschaft Tatbestand Teilnahme Unterlassen Versuch
§ 239 Freiheitsberaubung § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 185 Beleidigung § 186 Üble Nachrede §§ 211, 212 Totschlag und Mord § 223 Körperverletzung § 224 Gefährliche Körperverletzung § 226 Schwere Körperverletzung § 227 Körperverletzung mit Todesfolge § 239a Erpresserischer Menschenraub § 240 Nötigung § 244 Diebstahl mit Waffen usw. § 249 Raub § 252 Räuberischer Diebstahl § 257 Begünstigung § 259 Hehlerei § 263a Computerbetrug § 265a Erschleichen von Leistungen § 267 Urkundenfälschung § 274 Urkundenunterdrückung § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr § 323c Unterlassene Hilfeleistung
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