§ 249 Raub
Kann nach der Rechtsprechung auch Gewalt zur Wegnahme angewandt werden, wenn der Täter das Opfer zunächst zu anderen Zwecken gefesselt hat und ihm erst danach unter Ausnutzung der Fesselung eine Sache wegnimmt?
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Frage 1 von 2
Grundlagen
Fahrlässigkeit
Irrtümer
Rechtswidrigkeit
Schuld
Täterschaft
Tatbestand
Teilnahme
Unterlassen
Versuch
§ 239 Freiheitsberaubung
§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
§ 185 Beleidigung
§ 186 Üble Nachrede
§§ 211, 212 Totschlag und Mord
§ 223 Körperverletzung
§ 224 Gefährliche Körperverletzung
§ 226 Schwere Körperverletzung
§ 227 Körperverletzung mit Todesfolge
§ 239a Erpresserischer Menschenraub
§ 240 Nötigung
§ 244 Diebstahl mit Waffen usw.
§ 249 Raub
§ 252 Räuberischer Diebstahl
§ 257 Begünstigung
§ 259 Hehlerei
§ 263a Computerbetrug
§ 265a Erschleichen von Leistungen
§ 267 Urkundenfälschung
§ 274 Urkundenunterdrückung
§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung