Der Prüfungsaufbau des Versuchs sieht wie folgt aus:
I. Vorprüfung
II. Tatbestand
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Tatentschluss: Vorsatz hinsichtlich aller Merkmale des objektiven Tatbestands
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Objektiver Tatbestand: Unmittelbares Ansetzen
III. Rechtswidrigkeit
IV. Schuld
Besonders ist dabei die Vorprüfung, die veränderte Reihenfolge des objektiven und subjektiven Tatbestandes sowie das unmittelbare Ansetzen als objektives Tatbestandsmerkmal.