News
Newsletter
Abstimmungen
Events
Gefangenenzeitung „JANUS“
Stellenausschreibungen
Aktuelles Semester
Vorheriges Semester
Vorlesungspool
Schwerpunktbereich
Tipps, Umfragen, Quiz
Problemfeld-Wiki
MCT
Falltraining
Tandemklausuren
Klausurendatenbank
Klausurtipps
Lernplan
Reward-System
Nutzerprofil
Changelog
Evaluation & Rezeption
Verbesserungsvorschläge?
Jurcoach-Forum
Personen
Institutsbibliothek
Münchener Kommentar
Aktienstrafrecht
ZIS
Das JUKOL-Projekt
Schulterschluss statt Ellenbogen
Was ist der Unterschied zwischen § 187 (Verleumdung) und § 186?
A) Im Fall des § 187 muss der Täter die Wahrheit positiv gekannt haben.
B) Der Tatsachenbegriff des § 187 ist weiter, er erfasst auch kreditgefährdende Tatsachen.
C) Die Kundgabeformen stimmen überein.
Frage 1 von 2