• Home
  • Aktuelles

    News

    Newsletter

    Abstimmungen

    Events

    Stellenausschreibungen

  • Lehre

    Aktuelles Semester

    Vorheriges Semester

    Vorlesungspool

    Schwerpunktbereich

    Umfragen

    Definitionenspeicher

  • Jurcoach

    Problemfeld-Wiki

    MCT

    Falltraining

    Tandemklausuren

    Klausurendatenbank

    Klausurtipps

    Lernplan

    Reward-System

    Nutzerprofil

    Changelog

    Evaluation & Rezeption

    Verbesserungsvorschläge?

    Jurcoach-Forum

    Anki-Karteikarten (JAK)

    Studierendenprojekt KK BT

    Jurbot

  • Institut

    Personen

    Institutsbibliothek

  • Projekte

    Münchener Kommentar

    Aktienstrafrecht

    ZIS

    Das JUKOL-Projekt

    Schulterschluss statt Ellenbogen

  • Einloggen
  • Registrieren

STRAFRECHT-ONLINE.ORG

§ 186 Üble Nachrede

Was ist der Unterschied zwischen § 187 (Verleumdung) und § 186?




Super! Deine Antwort ist richtig.
Leider falsch.

A) Im Fall des § 187 muss der Täter die Wahrheit positiv gekannt haben.

B) Der Tatsachenbegriff des § 187 ist weiter, er erfasst auch kreditgefährdende Tatsachen.

C) Die Kundgabeformen stimmen überein.

Score

Frage 1 von 2

Neu starten
Quiz-Frage bearbeiten
Neue Quiz-Frage in dieser Kategorie hinzufügen
Grundlagen Fahrlässigkeit Irrtümer Rechtswidrigkeit Schuld Täterschaft Tatbestand Teilnahme Unterlassen Versuch
§ 239 Freiheitsberaubung § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 185 Beleidigung § 186 Üble Nachrede §§ 211, 212 Totschlag und Mord § 223 Körperverletzung § 224 Gefährliche Körperverletzung § 226 Schwere Körperverletzung § 227 Körperverletzung mit Todesfolge § 239a Erpresserischer Menschenraub § 240 Nötigung § 244 Diebstahl mit Waffen usw. § 249 Raub § 252 Räuberischer Diebstahl § 257 Begünstigung § 259 Hehlerei § 263a Computerbetrug § 265a Erschleichen von Leistungen § 267 Urkundenfälschung § 274 Urkundenunterdrückung § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr § 323c Unterlassene Hilfeleistung
STRAFRECHT-ONLINE.ORG
Universität Freiburg
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht
Datenschutz | Impressum

Warum muss ich mich anmelden?

Mit Jurbot sind durch das Heranziehen von KI Kosten für das Institut verbunden. Wir möchten daher sowohl Spam als auch kommerzielle Drittanbieter nicht im Boot haben, nur Euch als Studierende. Persönliche Daten speichern wir nicht. Ihr müsst Euch natürlich auch nicht mit Klarnamen registrieren. Wir hoffen, das ist in Ordnung.

Anmelden