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§ 186 Üble Nachrede

Was ist der Unterschied zwischen § 187 (Verleumdung) und § 186?




Super! Deine Antwort ist richtig.
Leider falsch.

A) Im Fall des § 187 muss der Täter die Wahrheit positiv gekannt haben.

B) Der Tatsachenbegriff des § 187 ist weiter, er erfasst auch kreditgefährdende Tatsachen.

C) Die Kundgabeformen stimmen überein.

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Grundlagen Fahrlässigkeit Irrtümer Rechtswidrigkeit Schuld Täterschaft Tatbestand Teilnahme Unterlassen Versuch
§ 239 Freiheitsberaubung § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 185 Beleidigung § 186 Üble Nachrede §§ 211, 212 Totschlag und Mord § 223 Körperverletzung § 224 Gefährliche Körperverletzung § 226 Schwere Körperverletzung § 227 Körperverletzung mit Todesfolge § 239a Erpresserischer Menschenraub § 240 Nötigung § 244 Diebstahl mit Waffen usw. § 249 Raub § 252 Räuberischer Diebstahl § 257 Begünstigung § 259 Hehlerei § 263a Computerbetrug § 265a Erschleichen von Leistungen § 267 Urkundenfälschung § 274 Urkundenunterdrückung § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr § 323c Unterlassene Hilfeleistung
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